Gründung
Die Wohngenossenschaft Wettstein besteht seit dem Jahre 1944. Damals war die Nachbarschaft geprägt von landwirtschaftlich genutzter Fläche und Wald. Im Laufe der Jahre hat sich das Bild der Stadt sehr verändert. Die WG Wettstein musste sich immer wieder den neuen Gegebenheiten anpassen und bildet damit auch einen Teil der Entwicklung im Wettsteinquartier.
Ideen und Ziele der WGW
Die Wohngenossenschaft Wettstein ist seit ihrer Gründung in Selbstverwaltung der Mietergenossenschaft. Die WGW wird vom Vorstand geführt, der von den Genossenschafter/innen gewählt wird. Ziel der WGW ist es, bezahlbaren Wohnraum mit zeigemässer Ausstattung zur Verfügung zu stellen, ohne spekulativen und kommerziellen Hintergrund.
Der Begriff der Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist ähnlich einer Aktiengesellschaft organisiert. Der wesentliche Unterschied zur Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Genossenschaft sich im Wesentlichen selbst organisiert und nicht gewinnstrebend ist.
Mitgliedschaft
Wer eine Wohnung in der WGW mietet und einen Mietvertrag abschliesst, wird auch gleichzeitig Mitglied in der Genossenschaft. Durch eine Kündigung wird auch die Mitgliedschaft beendet. Grundlage hierfür sind unsere Statuten.
Statuten
Für jede Genossenschaft sind eigene Statuten obligatorisch. Neben den Regelungen im OR für das Mietrecht, werden in den Statuen zusätzliche Bestimmungen für alle Mitgleider der Genossensschaft festgelegt.